Im Rahmen der Grundbetreuung sind weitergehende, über die Grundbetreuung hinausgehende Betreuungsbedarfe aufgrund der im Betrieb vorliegenden spezifischen Gefährdungen zu analysieren und festzulegen. Hierzu hat die DGUV Aufgabenfelder mit Auslöse- und Aufwandskriterien festgelegt, anhand derer ggf. erforderliche Betreuungsbedarfe zu ermitteln sind. Hierbei unterstützen wir Sie mit einer von uns entwickelten Analysematrix, mit der wir gleichzeitig mit Ihnen die
Die von uns betreuten Unternehmen haben so den Vorteil, dass Sie gleichzeitig einen Überblick über die erforderlichen Inhalte und Themen gewinnen, die entsprechende Rechtsvorgabe erfüllen und gleichzeitig die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz koordinieren können