Die Umfänge der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung ergeben sich aus der Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe als Umfang der jährlich erforderlichen Betreuungsstunden. Im Rahmen dieser Zeiten werden die Aufgabenfelder der Grundbetreuung nach DGUV V2 bearbeitet und die betriebsspezifischen Betreuungsbedarfe ermittelt. Untersuchungen gehören nicht in die Grundbetreuung, sondern in die betriebsspezifische Betreuung